Das Marschallamt ist ein Hilfsapparat zur Erfüllung der Aufgaben des Provinzvorstandes, wie sie im Regionalregierungsgesetz, im Statut der niederschlesischen Woiwodschaft, in spezifischen Gesetzen und zur Durchführung dieser Gesetze erlassenen Rechtsakten festgelegt sind. Das Amt wird vom Provinzmarschall mit Unterstützung der stellvertretenden Marschalle, der anderen Mitglieder des Verwaltungsrates, des Sekretärs der Provinz, des Schatzmeisters der Provinz und der Direktoren der Abteilungen geleitet.