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Im Jahr 2010 führte der niederschlesische Innovations- und Wissenschaftspark ein Projekt namens "Entwicklung und Förderung des Innovationstechnologieclusters Produktion in der niederschlesischen Woiwodschaft„im Rahmen des Kooperationsprogramms der Regierung der niederschlesischen Woiwodschaft mit NRO und gemeinnützigen Einrichtungen in Niederschlesien. Hauptziel des Projekts war es, den Cluster formell zu schaffen und zu entwickeln und zu fördern sowie neue Kontakte zu nationalen und ausländischen Partnern aufzubauen.

Wie man dem Cluster beitritt!

Ein Unternehmen, eine Einrichtung oder ein anderes Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit kann Mitglied des Innovationstechnologie-Clusters im verarbeitenden Gewerbe sein.

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Schritt 1
Empfehlung


Fragen Sie zwei unserer Mitglieder nach einer schriftlichen Empfehlung oder berichten Sie dem Clusterkoordinator und erhalten Sie seine Empfehlung.

Im ersten Schritt stellt der Kandidat das Profil der Aktivitäten des Unternehmens vor und diskutiert dann die gemeinsamen Ziele von Kandidat und Cluster.

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Schritt 2
Erklärung


Füllen Sie die Erklärung aus und senden Sie sie uns.




Im zweiten Schritt füllt der Bewerber die Erklärung des Mitglieds aus und zahlt eine Gebühr in Form eines Mitgliedsbeitrags zusammen mit einer Eintrittsgebühr.

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Schritt 3
Beschluss


Der Verwaltungsrat des Clusters entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.



Im Rahmen der dritten Stufe entscheidet der Cluster-Vorstand, ob er einen Bewerber als Mitglied des Clusters akzeptiert. (Im Falle einer negativen Bewertung des Vorstands sind der Beitrag und die Eintrittsgebühr erstattungsfähig.)

Beiträge der Mitgliedstaaten

Der Mitgliedsbeitrag hängt von der Größe des Unternehmens ab, die durch die Anzahl der Beschäftigten* definiert wird, und beträgt:

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bis 9
Personen

200 złoł
monatlich****

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10 bis 49
Personen

350 PLN
monatlich ***

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50 bis 250
Personen

500 Złość
monatlich ***

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über 250
Personen

800 Złość
monatlich ***

* Die Größe der Beschäftigung im Unternehmen am Ende des letzten Abrechnungszeitraums vor dem Tag der Mitgliedschaft.

** Die Beiträge sind Nettobeträge. Die Beiträge können in einem monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen System erfolgen. Das Zahlungssystem wird vom Cluster Management Board entschieden.

Eintrittsgebühr

Die Eintrittsgebühr beträgt das 24-fache der Monatsgebühr und richtet sich nach dem vom Mitglied gezahlten monatlichen Beitrag.

Kontaktieren Sie den Clusterkoordinator

Anzugebende Erklärung

Erklärung des unterstützenden Mitglieds. docx

Statut der Assoziation

Verbandsstatut.pdf

Fragen

E-Mail: biuro-email

(+48) 606 108 619