Abschluss des Abkommens mit der niederschlesischen Agentur für wirtschaftliche Zusammenarbeit

2016-06-20 12:00

Die Zusammenarbeit, zu deren Durchführung die Vertragsparteien dieses Abkommen schließen, kann insbesondere Folgendes umfassen:

  • Initiierung und gemeinsame Durchführung von Projekten zur Entwicklung von Unternehmen im Cluster und der DAWG
  • Maßnahmen ergreifen, um Innovationsforschung durchzuführen
  • Organisation von Konferenzen und Treffen für Unternehmer zu gemeinsamen Handlungsfeldern
  • aktive Suche nach Finanzierungsquellen, insbesondere aus europäischen Fonds (Perspektiven 2014-2020), um gemeinsame Projekte zu finanzieren

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Wir fordern eine synthetische Beschreibung des Bedarfsspektrums.